Corona-Viren sind eine Gefahr, der persönlich, aber auch kollektiv zu begegnen ist. Die Gefahr wird voraussichtlich mehrere Jahre akut bleiben. Die Corona-Schutzverordnung will das Gesundheitssystem vor Überlastung schützen. Sie erzwingt unter androhung von Strafen bestimmte Beschränkungen eines normalen Umgangs. Auch das ist ungesund. Aus yogischer Sicht spricht vieles für mehr Selbstverantwortung statt Zwang und Angst. Für Kontakte im Yogaladen gillt:
- Falls du persönlich oder in deinem nahen Umfeld eine Covid-19-Erkrankung auftaucht und du vor kurzem hier Kontakt hattest, wirst du uns zeitnah Bescheid sagen. Wir informieren dann (anonym) alle anderen Teilnehmer, die an dem Termin da waren.
- Mit Erkältungs-Symptomen (bzw. Covid-19-Symptomen) bleibe bitte zu hause und praktiziere für dich. Du kannst dir telefonisch Unterstützung von uns holen. Es gibt viele Gute You-Tube-Yogastunden.
- Trage in der Umkleide und „engen“ Bereichen eine Nase-Mund-Bedeckung (zumindest falls Andere in deiner Nähe sind.
- Du wäscht deine Hände gründlich vor Beginn der Treffen.
- Halte physischen Abstand von anderen Teilnehmern aber sei emotional offen und Herzlich! „social distancing“ ist Gesundheitsschädlich. In den letzten Wochen konnten wir beobachten, das physische Distanz mit der Vermeidung von Blickkontakt verwechselt wurde. Verschenke (gerade jetzt) öfter ein Lächeln und sei ansprechbar.
- Ein „Nasenabstand“ von ca. 2 m scheint sinnvoll. Ein Mattenabstand der Mattenränder (der 80cm breiten Matten) von seitlich 1,20m und längs 50 cm, und leicht versetzt legen, gewährleistet das in der Regel. Damit ist die Teilnehmerzahl in der Yogabackstube auf 9 Praktizierende beschränkt. Bei anderen Nutzungen (z.B. Meditation) passen 12 Teilnehmer in den Yogaladen.
- Bringe nach Möglichkeit deine eigene Matte/Kissen/Tuch mit. Du kannst unsere Matten, Sitzkissen und Decken auf eigene Verantwortung benutzen. Desinfektionsmittel stehen bereit, deine Matte vor Benutzung zu behandeln.
- Türklinken und andere gemeinsam genutzte Oberflächen werden regelmäßig desinfiziert.
- Im Bad steht Desinfektionsmittel und Seife zum Hände Waschen zur Verfügung.
- Eine Lüftungsanlage mit einer (Lüfter-) Leistung von (bis zu) 700 m³/h (und Wärmerückgewinnung) ist während der Yogastunden im Betrieb. Weiter wird durch 3 große Fenster viel gelüftet.
- Wir erheben die Kontaktdaten der Teilnehmer (im Rahmen unserer Buchhaltung). Bei Bedarf nutzen wir diese, um über Corona-Infektionen in unserer Nähe zu informieren. Soweit wir gesetzlich verpflichtet sind, werden wir Kontaktdaten auch dem Gesundheitsamt zur Verfügung stellen müssen.
- Du wirst auf eine Meldung einer Corona-Infektionen anderer Teilnehmer angemessen reagieren. Also dich ggfls selbst testen lassen, deine Nächsten Informieren und deine sozialen Kontakte bis zur Klärung einer möglichen Infektion angemessen einschränken.
- Mit dem Auftreten einer Covid-19-Erkrankung kann es sein, das die Infektionskette von Amts wegen nachverfolgt werden soll. Dabei können Verstöße gegen die Schutzverordnung durch dich und die Veranstalter festgestellt werden. Du bemühst dich in diesem Fall um ökonomische Schadensbegrenzung. Du verzichtest auf Schadenersatzforderungen und Anzeigen gegenüber dem Veranstalter und erklärst, das diese Vereinbarung aus deiner Sicht, nicht grob fahrlässig gegen die Gefahren von Corona-Infektionen verstößt.
- Falls die Infektionszahlen in Leipzig gesetzliche Grenze von Neuinfektionen wöchentlichen pro 100.000 Einwohner überschreitet (also das Gesundheitssystem an seine Grenzen stoßen könnte), ergreifen auch wir, schärfere Maßnahmen, bzw. schließen.
Damit würde kaufmännisch ein Rückzahlungsanspruch entstehen, der uns an die Grenze des wirtschaftlich machbaren bringen kann. Wir appellieren an unsere Teilnehmer das wirtschaftliche Risiko zu teilen. Bei Bedarf werden wir aber Rückerstattungsansprüche auszahlen. Für andere Zahlungen werden wir steuerabzugsfähige Spenden-Quittungen als gemeinnütziger Verein ausstellen.
Ergänzungen und Korrekturen unseres Hygienekonzeptes sind kurzfristig möglich.
Stand: 8/2022
Soweit in der aktuellen Situation in der Stadt Leipzig die Zielvorgabe der Schutzverordnung von maximal 50 Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohner unterschritten wird, erscheint eine partielle Verletzung der Schutzverordnung verantwortbar.
Ein Kurs für den z.B. Nähe- und Distanz-Übungen, Berührungsqualität und Pranayama zentrale Inhalte sind, ist unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung nicht durchführbar. Es erscheint legitim, den Kurs eigenverantwortlich durchzuführen, soweit dadurch das Gesundheitssystem nicht an den Rand der Überlastung kommen kann.