Nach 16 Monaten Streit mit dem Bauamt ist endlich die Umnutzungsgenehmigung da. Verschiedene Gründe hat sich das Stadtplanungsamt einfallen lassen, um den Gruppenraum zu verbieten. Zuletzt wurde ein Lärmschutzgutachten für den Yoga-Betrieb gefordert, mit dem Ergebnis, das täglich 4 Stunden Tanzmusik aufgelegt werden dürfte (was keiner vor hatte), ohne die Lärmschutzbestimmungen zu verletzten.
Jetzt kann es endlich los gehen.
Als ein weiterer Schritt soll die organisatorische Basis für das Yoga-Angebot stabilisiert werden. Ein gemeinnütziger eingetragener Verein scheint die geeignete Rechtsform für die Art von Yoga zu sein, die das Leben im Stadtteil am besten bereichern kann. Daher werden alle Interessierten eingeladen sich an einer Vereinsgründung zu beteiligen.