AGB im Yogaladen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von Helfried Lohmann im Yogaladen in der Stefan-Zweig-Str. 21, Leipzig.
Im Yogaladen werden Kurse, offene Gruppen, Seminare und Einzelsitzungen zu Yoga, Massage, Tantra, Gesundheit und ähnlichen Themen angeboten. Soweit nicht anders Vereinbart, ist der jeweilige Kursleiter der Veranstaltung Vertragspartner.
Ergänzend gelten die Datenschutz Regeln.
Anmeldung / Zahlung / Fristen
- Um Anmeldung (z.B. per Mail) wird gebeten. Bei spontanem Erscheinen kann die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung nicht gewährleistet werden.
- Veranstaltungen beginnen pünktlich. Es wird gebeten, ca. 10min vor Beginn zu kommen, um Zeit für Begrüßungen, Umziehen und Entspannung vor Beginn zu haben.
- Eine Anmeldung wird verbindlich, wenn sie schriftlich (z.B. per E-Mail) bestätigt wurde.
- Eine verbindliche Anmeldung für einzelne Stunden kann bis 3 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden. Bei späterer Absage oder Nicht-Erscheinen ist die Stunde zu bezahlen.
- Eine Anmeldung für längere Veranstaltungen kann bis 4 Wochen vor Beginn ein Frühbucher-Rabatt von 10€ in Anspruch genommen werden und mit einer Stornogebür von 10€ storniert werden, soweit im Einzelfall nichts anderes Vereinbart ist. Bei kurzfristiger Absagen werden, bis 3 Werktage vor Beginn 50% der vereinbarten Gebühr fällig; bei noch späterer Absage oder Nicht-Erscheinen ist die volle Gebühr zu zahlen. Bei verbindlichen Anmeldungen zu Veranstaltungen auf Spendenbasis gilt die vereinbarte Anzahlung bzw. 100€ als Storno-Gebühr bei kurzfristiger Absage oder Nicht-Erscheinen.
- Bei Veranstaltungen, bei denen die Vergabe von Plätzen beschränkt ist, kann die verbindliche Platzreservierung von einer Anzahlung abhängig gemacht werden.
- Veranstaltungen können aus wichtigen Gründen von Veranstalter abgesagt werden, z.B. weil die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Anzahlungen werden in diesem Fall vollständig zurück erstattet. Bei Absagen bis 3 Tage vor Beginn haftet der Veranstalter nicht für Ausgaben (Fahrkarten o.ä.), die der Teilnehmer im Hinblick auf die abgesagte Veranstaltung getätigt hat. Bei kurzfristiger Absage haftet der Veranstalter nur im rechtlich notwendigen Rahmen.
- Yoga-Einzel- und Mehrfachkarten sind jeweils 6 Monate ab Kauf gültig und sind übertragbar.
- Dauer-Karten (Zeit-Karten) gelten auf Dauer. Sie haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und können mit 3 Wochen Kündigungsfrist zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Laufzeit orientiert sich am ersten Teilnahme-Datum und endet zu dem Monatsdatum, einen Tag davor (Beispiel: Erste Yogastunde am 25.1., Kündigung bis 3.4. zum 24.4. möglich).
Mit dem Kauf einer Dauer-Karte entsteht die Zahlungsverpflichtung bis zum Ende der Laufzeit der Karte, unabhängig von der Teilnahme am Yoga. Die Karte muss also gekündigt werden.
Fällt der gewünschte Kurs auf einen Feiertag, so kann (bei Verfügbarkeit von Plätzen) an einem anderen Tag nachgeholt werden. Es gibt 2 Wochen Winterpause zwischen 20.12. und 6.1. und Wochen Sommerpause innerhalb der Schulferien. - Yoga-Kurse, bei denen Krankenkassen einen Zuschuss oder Gutschein gewähren unterliegen den Anforderungen der Krankenkassen. Sie sind gegenüber dem Yogaladen privat zu bezahlen, wenn der Zuschuss oder Gutschein von der Krankenkasse nicht gewährt wird, z.b. wegen zu viel Fehlzeiten.
- Corona-Risiken sind für den Veranstalter existenzbedrohlich. Wir teilen das Risiko. Kann ein Kurs aufgrund öffentlichen Rechts, wie z.B. die Corona-Schutzverordnung, nicht durchgeführt, oder nicht sinnvoll weiter geführt werden, so wird der Veranstalter neue (spätere) Termine vorschlagen. Falls die neuen Termine vom Kunden nicht wahrgenommen werden können, so wird vereinbart, das dieses Risiko hälftig geteilt wird, d.h. der Kunde verzichtet auf die Hälfte eines evtl. vorhandenen Rückzahlungsanspruches, der aufgrund ordnungsrechtlicher Maßnahmen entstehen kann.
- Schnupperstunde nennt sich die erste Yoga-Stunde eines neuen Teilnehmers im Yogaladen. Soweit keine Einladung und kein Gutschein vorliegt, ist die Stunde normal zu bezahlen.
Haftung
- Teilnehmer erklären selbstverantwortlich zu handeln und auf ihre körperlichen und psychischen Grenzen zu achten. Gegebenenfalls werden Teilnehmer einzelne Übungen früher beenden oder für ihre Bedürfnisse anpassen. Soweit Kursleiter nicht über körperlich und psychisch Einschränkungen informiert sind, wird von Gesundheit ausgegangen, bzw. dass die Teilnahme mit einem Arzt oder psychologischen Behandler abgeklärt ist.
- Über evtl. bestehende Krankheiten, Störungen und sonstige Einschränkungen wird der Teilnehmer den Kursleiter informieren, ohne das dadurch eine Verpflichtung entsteht, auf die benannten Einschränkungen besonders einzugehen. Teilnehmer bleiben selbstverantwortlich und werden alle Übungen auf ihre persönlichen Einschränkungen hin abändern oder abmildern.
- Manche yogische, tantrische, spirituelle oder therapeutische Methode oder Übung ist sehr wirksam und kann unerwartete emotionale, körperliche und psychische Folgen auslösen. Wer solche Folgen und „Erfolge“ gezielt sucht oder wer nur mitmacht und die erwartbaren Folgen nicht sucht, ist für den Veranstalter nicht zu erkennen. Daher wird ein hohes Maß an Eigenverantwortung angenommen. Der Veranstalter bemüht sich, Teilnehmer bei der Verarbeitung der Erfahrungen zu unterstützen, wenn von Teilnehmerseite das Gespräch gesucht wird.
- Bei manchen tantrischen Veranstaltungen und Massagen kann es vorkommen, das Nacktheit, intime Berührungen und anderen Handlungen empfohlen werden. Egal wie dies formuliert wird (es kann auch direktiv formuliert werden) bleibt es eine unverbindliche Empfehlung, zu der niemand gezwungen ist.
- Es kann vorkommen, das bei tantrischen Veranstaltungen und Massagen andere Teilnehmer nackt sind oder Intimität austauschen. Wer sich damit nicht konfrontieren möchte, verpflichtet sich vorher Details mit dem Veranstalter zu klären.
Sonstiges
- Zahlende Teilnehmer können Interessierte für eine kostenlose Yoga- Schnupperstunde mitbringen.
- Persönliche Informationen des Kursleiters oder anderer Teilnehmer, die im Rahmen der Veranstaltung und in den Pausen bekannt werden, werden auch über das Veranstaltungsende hinaus vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
- Ton- und Bildaufnahmen während der Veranstaltung sind nicht gestattet.
- Seminarunterlagen unterliegen dem Urheberrecht und werden den Teilnehmern nur für ihren persönlichen (nicht kommerziellen) Gebrauch zur Verfügung gestellt.
- Wertgegenstände können in den Gruppenraum mitgenommen werden, wo sie im Bereich der persönlichen Aufmerksamkeit liegen. Für Wertgegenstände, die in der Garderobe zurück gelassen werden, wird keine Haftung übernommen.
Leipzig, 30.4.2018
Helfried Lohmann
P.S.: Das Corona-Hygiene-Konzept ist hoffentlich Geschicht.